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Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung |
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Arbeitskosten aus Handwerkerrechnungen können Steuern sparen Für Privatpersonen gibt es seit dem 1. Januar 2006 einen staatlichen Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Es können 20 Prozent vom Arbeitslohn (keine Materialkosten) aus einer Handwerkerrechnung bei einer Modernisierung oder Renovierung, maximal aber 1200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden, wenn die Maßnahmen der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung dienen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme und Tätigkeiten die in der Werkstatt des Handwerkers durchgeführt werden sind nicht begünstigt. Begünstigte Tätigkeiten sind beispielsweise: · Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z.B. Teppichboden, Parkett, Fliesen) · Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z.B. Waschmaschine, Herd, PC) Vorsicht: Barzahlungen sind nicht begünstigt. Die Zahlung muss unbar erfolgen und dem Finanzamt so auch nachgewiesen werden (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg) Quellen: § 35 a II S. 2 EStG |

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